Hundeführerschein

Wer in Niedersachsen einen Hund hält, muss seit dem 01.Juli2013 die dafür erforderliche Sachkunde besitzen (gemäß § 3NHundG).

Dafür muss der Hundehalter sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung mit seinem Hund ablegen.

Bei „HundMenschTeam Hannover“ kann sowohl der sog. Niedersächsische Sachkundenachweis ( gilt nur in Niedersachsen ) als auch der D.O.Q.Test 2.0 (gilt bundesweit) in Theorie und Praxis absolviert werden.

Beide Sachkundeprüfungen eignen sich auch für die Befreiung von der generellen Leinenpflicht in Parks und Grünanlagen in Hannover. Voraussetzung dafür ist, dass ein Teil der praktischen Prüfung ohne Leine durchgeführt wird.

Niedersächsischer Sachkundenachweis

Der Nachweis der Sachkunde erfordert eine theoretische Prüfung vor Anschaffung des Hundes und eine praktische Prüfung, die im ersten Jahr der Hundehaltung abgelegt werden muss.

Im theoretischen Prüfungsteil werden 35 Single-Choice-Fragen aus folgenden 5 Wissensgebieten abgeprüft:

  1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
  2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
  3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
  4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
  5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Dabei müssen zum Bestehen pro Themengebiet mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden.

Bei Nichtbestehen kann die theoretische Prüfung beliebig oft wiederholt werden. Die Theorieprüfung kann computergestützt oder in schriftlicher Form abgelegt werden.

Für Prüflinge, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, besteht die Möglichkeit, einen Dolmetscher  hinzuziehen.

Im praktischen Prüfungsteil muss der Hundehalter nachweisen, dass er den Hund in den vorgegebenen Prüfungssituationen sicher führen und kontrollieren kann, so dass keine Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Dritten von diesem ausgeht.  Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten und findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten statt (z. Bsp.  verkehrsöffentlichen Raum und Grünanlage).

Grundsätzlich wird die praktische Prüfung mit dem angeleinten Hund abgelegt.

Um eine Befreiung von der generellen Leinenpflicht in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet Hannover zu erlangen, muss der ein Teil der Praxisprüfung erfolgreich ohne Leine absolviert werden.

Die Praktische Sachkundeprüfung umfasst folgende Prüfungsinhalte:

  • Übungen aus dem Alltagsgehorsam
  • Leinenführigkeit
  • Begegnung mit anderen Hunden
  • Begegnung mit unterschiedlichen Menschen
  • Führen des Hundes im Stadtverkehr
  • Handling am Hund

Weitere Informationen zum niedersächsischen Sachkundenachweis, inklusive Beispielfragen und einer Literaturliste zur Vorbereitung, finden Sie hier.

D.O.Q.Test 2.0

Auch mit dem Dog-Owners-Qualification-Test 2.0 – kurz D.O.Q.-Test 2.0 – der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) kann in Niedersachen die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden.

Der D.O.Q.-Test 2.0 besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der theoretische Prüfungsteil sollte vor der Aufnahme der Hundehaltung erfolgen. Er  kann wahlweise als computer- oder papiergestützte Prüfung erfolgen und umfasst derzeit 30 Multiple-Choice-Fragen (alternativ 36 Single-Choice-Fragen) aus folgenden Sachgebieten:

  • Welpenkauf und Aufzucht
  • Lernverhalten
  • Hund und Öffentlichkeit
  • Ausdrucksverhalten
  • Haltung, Pflege und Gesundheit
  • Hund und Recht
  • Hund und Mensch

Zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung müssen pro Wissensgebiet mindestens 50%, sowie im Gesamtergebnis mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden.

Der praktische Prüfungsteil (Dauer ca. 60 Minuten) überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter an mindestens 2 Prüfungslokalisationen (z.Bsp. Grünanlage und verkehrsöffentlicher Raum). Es wird ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten empfohlen.


Folgende Aktionen sind Inhalt der Prüfung:

  • Handling am Hund
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine
  • Verweilen (SITZ oder STEH oder PLATZ)
  • Begegnung mit Menschen
  • Kommen auf Signal
  • Begrüßung durch fremde Person
  • Begegnung mit Hunden

Grundsätzlich wird die praktische Prüfung mit dem angeleinten Hund abgelegt.

Um eine Befreiung von der generellen Leinenpflicht in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet Hannover zu erlangen, muss der ein Teil der Praxisprüfung erfolgreich ohne Leine absolviert werden

Weitere Informationen zum D.O.Q.-Test 2.0 finden Sie hier.

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